Sterbehilfe – Mord auf Verlangen?
Wien, 24. September 2020: „Mit der Legalisierung der Sterbehilfe öffnen wir die Büchse der Pandora. Einmal begonnen, setzen wir Prozesse und Entscheidungen in Gang, die nicht mehr zu stoppen sind. Daher darf Sterbehilfe nicht legalisiert werden“, ist Dr. Ursula Kovar, Familienrichterin und Vorstandsmitglied des Katholischen Familienverbandes, überzeugt. Sie verweist dabei auf europäische Negativbeispiele, wie zB den Niederlanden, wo Sterbehilfe auch ohne ausdrücklichen Wunsch der Patienten erfolgt oder Belgien mit Durchführung von Sterbehilfe bei Kindern.
Bei Legalisierung von Sterbehilfe befürchtet Ursula Kovar einen steigenden, moralischen Druck, im Alter oder bei Erkrankung seinem Leben ein Ende setzen zu wollen. “Schon jetzt klagen viele ältere Menschen, ihren Angehörigen nicht zur Last fallen zu wollen. Eine erlaubte Sterbehilfe wird diesen Trend verstärken“, so Kovar. Aber auch Angehörige werden zunehmend unter Druck geraten, der Sterbehilfe eines Angehörigen zuzustimmen. Pflege kostet Zeit, Geld und ist eine große Herausforderung. Sterbehilfe kann hier zu leicht als billiger Ausweg gesehen werden.
Die Antwort auf eine existentielle Krise mit Sterbewunsch besteht für den Familienverband aus menschlicher Zuwendung, Fürsorge, medizinischer Versorgung und dem besonderen Schutz der Menschenwürde. Daher müssen Betroffene dabei unterstützt werden, ihren Weg im Leben möglichst schmerzfrei und zufrieden zu Ende zu gehen. Dazu gehören der Ausbau des Hospizwesens, der Palliativmedizin sowie Unterstützung für Angehörige, wie vom Katholische Familienverband seit langem gefordert wird.
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