Wiener Kindergruppen: Qualität mitunter mangelhaft
Der Unterschied zwischen einer Kindergruppe und einem Kindergarten bzw. einer Krippe wird bereits bei der Ausbildung des Betreuungspersonals sichtbar: während KindergartenpädagogInnen eine mehrjährige, gesetzlich geregelte Ausbildung durchlaufen, reichen laut Wiener Tagesbetreuungsverordnung für KindergruppenbetreuerInnen bereits 90 Stunden. Der Nachweis von praktischer Arbeit im Kindergarten ist nicht vorgesehen. „Eine so kurze Ausbildung kann keine qualitativ hochwertige Betreuung für 0 bis 16-Jährige sicherstellen“, ist Lang überzeugt. Dennoch erhalten Kindergruppen eine Förderung durch die Stadt Wien, vergleichbar mit jener für Kindergärten.
Gerade in der Diskussion um eine Akademisierung der KindergartenpädagogInnen-Ausbildung stellt dies eine paradoxe Situation dar. „Einerseits soll mit der Akademisierung der Beruf aufgewertet und die Qualität angehoben werden, andererseits wird es weiterhin möglich sein, mit einem Blitzkurs Kinder zu betreuen. Hier sind massive Qualitätsunterschiede in der Kinderbetreuung vorprogrammiert und eine gute Vorbereitung auf die Volksschule fraglich“, gibt Lang zu bedenken und fordert strengere Vorgaben bei der Ausbildung der KindergruppenbetreuerInnen sowie eine Koppelung der Fördergelder an strengere Kontrollenseitens der Stadt Wien.
Bei der Stadt Wien gibt man sich bedeckt und verweist auf die gesetzlichen Bestimmungen im Wiener Tagesbetreuungsgesetz und in der Wiener Tagesbetreuungsverordnung. Auf Anfrage des KFVW werden jedoch die strengen Kontrollen von Seiten der Stadt Wien und deren Koppelung an die Förderungen betont.
f.d.R. Mag Antonia Indrak-Rabl, Geschäftsführerin des KFVW