Holen Sie sich Ihr Familiensteuergeld zurück!
Wien, 10. Mai 2016: „Kinderbetreuungskosten, Kurskosten, außergewöhnliche Belastungen und vieles mehr können von Familien im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht werden“, erklärt Mag. Barbara Fruhwürth, Steuerberaterin und Vorsitzende des KFVW.
Dass dennoch jedes Jahr Geld auf den Finanzämtern liegen gelassen wird, zeigt den Informationsbedarf auf diesem Gebiet. „Es gibt immer noch viele Unsicherheiten, welche Kosten abgesetzt werden können oder ob sich ein Steuerausgleich überhaupt lohnt“, spricht Fruhwürth aus Erfahrung. Sie appelliert an die Familien, es in jedem Fall zu versuchen, denn „mehr als dass der Absetzposten vom Finanzamt nicht akzeptiert wird, kann nicht passieren“.
Daher bietet der KFVW auch in diesem Jahr einen kostenlosen Steuerinfoservice an: am 12. Mai 2016 von beantworten ExpertInnen von 14.00 bis 18.00 unter 0664/88 59 39 32 oder ganzjährig per Mail an steuerinfo@familie.at Ihre Fragen rund um das Thema Steuern.