Ausgewogenen Mix an Geld- und Sachleistungen sicherstellen
In der politischen Diskussion werden beim Thema Familienförderung Geldleistungen und Sachleistungen unentwegt gegeneinander ausgespielt; ein möglicher Ausbau der einen Schiene geht oft zulasten der anderen. Familien brauchen Zeit, Geld und Infrastruktur. Sie vor eine Entweder-Oder-Entscheidung zu stellen, ist eine unzumutbare Einschränkung ihrer Freiheit und unseriös. Im Sinne der Wahlfreiheit muss die Politik bei der Familienförderung einen ausgewogenen Mix aus Geld- und Sachleistungen sicherstellen.
Bundesweit einheitliches Rahmengesetz für Kinderbetreuungseinrichtungen
Die österreichweite Versorgungssituation mit Betreuungseinrichtungen ist – regional bedingt – höchst unterschiedlich. Um die notwendige Qualität und eine sichere Bindung gewährleisten zu können, braucht es ein bundesweit einheitliches Rahmengesetz für Kinderbetreuungseinrichtungen, das den zentralen Fokus auf den Betreuungsschlüssel legt und Gestaltungsmöglichkeiten für regionale Gegebenheiten lässt.
Um von einer guten Bindung bei außerhäuslicher Betreuung sprechen zu können, braucht es für Kinder bis zum 2. Lebensjahr einen Betreuungsschlüssel von 1:2; für Kinder bis zum 3. Lebensjahr einen Betreuungsschlüssel von 1:4 und für Kinder vom 4. bis zum 6. Lebensjahr einen Betreuungsschlüssel von 1:5. (vgl. dazu auch die Kinderbetreuungsampel des Katholischen Familienverbandes Kärnten).
Ausgewogenheit bei Betreuungsangeboten sicherstellen
Familien brauchen Wahlfreiheit und die Bedürfnisse der Eltern und Kinder sind unterschiedlich. Bei der Schaffung und Förderung von Betreuungsplätzen muss zum einen die Qualität im Vordergrund stehen; zum anderen muss darauf geachtet werden, dass eine Ausgewogenheit zwischen institutionellen und individuellen, familienergänzenden Einrichtungen sichergestellt ist. Zudem braucht es flächendeckend Betreuungsangebote, die Rücksicht darauf nehmen, dass es vermehrt Eltern gibt, die keine Dienstzeit zwischen 8.00 und 16.00 Uhr haben.
Einheitliche Regelungen für individuelle Betreuungsmöglichkeiten schaffen
Um Tagesmütter und Kindergruppen aufzuwerten, sind bundeseinheitliche Regelungen wie eine umfassende und einheitliche sozialrechtliche Absicherung, einheitliche Qualitätsstandards und Ausbildungskriterien zu schaffen.
Gebührenfreies vorletztes Kindergartenjahr
Der Kindergarten als Bildungseinrichtung fördert die Kinder frühzeitig in ihrer kognitiven und sozialen Entwicklung und schafft die Basis für eine erfolgreiche Schullaufbahn. Um gleiche Bildungschancen für alle Kinder zu gewährleisten, muss das vorletzte Kindergartenjahr gebührenfrei werden.
Ein verpflichtendes vorletztes Kindergartenjahr lehnt der Katholische Familienverband ab. Denkbar ist aber eine Verpflichtung für jene Kinder, die im Vergleich zu Gleichaltrigen deutliche soziale und sprachliche Defizite aufweisen.
Entlastung von Kindergartenpädagog/innen
Kindergartenpädagog/innen verbringen viel Zeit mit Dokumentationen und administrativen Tätigkeiten. Um sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen bzw. zu entlasten, sollten in Kindergärten vermehrt Zivildiener eingesetzt werden.
Umfassendes Pflegekonzept
Pflegearbeit bringt erhöhte Wertschöpfung für die gesamte Gesellschaft. Österreich braucht daher ein Pflegekonzept, das sowohl eine langfristig leistbare und finanzierbare Pflege als auch die Ausbildung und Bereitstellung des dafür erforderlichen Pflege- und Betreuungspersonals sicherstellt. Ein umfassendes Pflegekonzept muss u.a.
• ein Altern in Würde ermöglichen
• ein One-Stop-Shop für Pflegeberatung im Sinne einer „Community Nurse“ schaffen, die beispielsweise pflegerische Tipps geben und über eine Einweisung ins Krankenhaus entscheiden kann oder über Nebenwirkungen von Medikamenten Bescheid weiß
• Familien bei der Pflege und Betreuung zu Hause adäquat unterstützen – etwa mit flächendeckenden Tageszentren oder „Seniorengärten“, in denen pflegebedürftige Personen bei Bedarf tagsüber gefördert und betreut werden
• pflegende Angehörige durch flächendeckende Entlastungsangebote für Kurzzeit- und Langzeitpflegeplätze unterstützen
• die Leistbarkeit der 24-Stunden-Betreuung sicherstellen
• durchgängige Systeme zwischen Akut-, Reha- und Pflegebetten schaffen
• einheitliche Qualitäts-, Versorgungs- und Finanzierungsstandards garantieren
• realistische und transparente Kriterien für die Pflegegeld-Einstufung erstellen (von Momentaufnahmen Abstand nehmen, Befunde berücksichtigen, den Hausarzt/die Hausärztin zu Rate ziehen)
• eine adäquate Pflegegeld-Einstufung für Demenz- und psychisch Kranke sicherstellen
• das Image der Pflegeberufe aufwerten
• die fächerübergreifende Ausbildung ausbauen