Die Familie ist der Dreh- und Angelpunkt des kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens unseres Staates und trägt nachhaltig zu dessen Entwicklung bei. Nachdem der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkentnissen von 1991 und 1997 bestätigt hat, dass Kinder nicht ausschließlich Privatsache sind, sondern zur Sicherung des Generationenvertrages auch ein öffentliches Interesse an ihnen besteht, hat die Politik diese unverzichtbaren, famiilären Leistungen durch gerechte finanzielle Abgeltung anzuerkennen und pensions- und steuerrechtlich zu berücksichtigen. Familien sind Leistungsträger unserer Gesellschaft. Sie verdienen Gerechtigkeit und dürfen nicht zu Almosenempfängern gemacht werden.