Anrechnung der Karenzzeiten nach Dienstgeberwechsel
Für Geburten ab dem 1. August 2019 werden Zeiten der Elternkarenz bis zu 24 Monate pro Kind bei Gehaltsvorrückungen und allen dienstzeitabhängigen Ansprüchen wie Kündigungsfrist, Kranken-Entgeltanspruch oder Jubiläumsgeld automatisch berücksichtigt. Wir fordern diese automatische Anrechnung der Karenzzeiten auch nach einem Dienstgeberwechsel.
Informationsoffensive zur Elternteilzeit starten
Mit dem 2004 eingeführten Recht auf Elternteilzeit haben Eltern in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmer/innen und zumindest 3-jähriger Betriebszugehörigkeit einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung (mit Rückkehrrecht zur Vollzeit) längstens bis zum siebenten Geburtstag oder einem späteren Schuleintritt des Kindes. Um diese Vereinbarkeitsmaßnahme zu forcieren und stärker publik zu machen, fordern wir finanzielle Anreize für Unternehmen und eine Informationsoffensive zur Elternteilzeit.
Führen in Teilzeit
Geteilte Führung in Teilzeit bringt doppelten Nutzen: Sie ermöglicht Familie und Karriere und rechnet sich für Unternehmen. Um diese Vereinbarkeitsmaßnahme zu forcieren, fordern wir eine Informationsoffensive sowie politische und finanzielle Anreizsysteme für Unternehmen, dieses Modell einzuführen.