Verbot der Leihmutterschaft in der Verfassung verankern
Leihmutterschaft ist nach österreichischem Gesetz zwar verboten, das Verbot ergibt sich aber nur implizit aus einer Reihe anderer Gesetze. Wir fordern ein klares und explizites Verbot der Leihmutterschaft, um die Erkenntnisse der Bindungsforschung nicht zu ignorieren und Kinder nicht ihrer Wurzeln zu berauben. Kinder dürfen nicht als „Ware“ betrachtet werden.
Qualitätskontrolle in der Reproduktionsmedizin sicherstellen
Die Reproduktionsmedizin verspricht Hilfe bei unerfülltem Kinderwunsch ohne auf ethische und moralische Fragen einzugehen. Es gibt kein Recht auf ein Kind, aber Kinder haben Rechte, von Anfang an!
1. Zentrales Register für Eizellspenderinnen und Samenspender einführen
Kinder, die mittels Eizellen- oder Samenspende gezeugt werden, haben lt. Fortpflanzungsmedizingesetz mit Vollendung des 14. Lebensjahres ein Recht darauf zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind. Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, braucht es ein zentrales Register für Eizellspenderinnen und Samenspender.
2. Verpflichtende unabhängige Beratung
Sowohl Frauen wie Männer, die Maßnahmen der Fortpflanzungsmedizin in Anspruch nehmen, als auch jene, die Samenzellen bzw. Eizellen spenden, werden von jenen beraten, die auch dann das Geschäft machen. Um eine umfassende, objektive und unabhängige Aufklärung über alle Aspekte, Risiken und möglichen Folgen einer medizinisch unterstützen Fortpflanzung gewährleisten zu können, braucht es eine verpflichtende und unabhängige Beratung. Die finanziellen Mittel dafür müssen aus dem IVF-Fonds bereitgestellt werden.
3. Ergebnisse umfassend dokumentieren
Im Fortpflanzungsmedizingesetz fehlt eine umfassende mittel- und langfristige Dokumentation und Erforschung der Auswirkungen der Maßnahmen künstlicher Fortpflanzung. Der Gesetzgeber muss hier seine Schutzfunktion für alle Betroffenen wahrnehmen und klare Regelungen für eine genaue und korrekte Dokumentation aller Vorgänge der künstlichen Befruchtung und ihrer Komplikationen schaffen, sowie die Rahmenbedingungen für eine seriöse Begleitforschung schaffen.
Leben umfassend schützen
Das Recht auf Leben existiert vor jeder Verfügungsgewalt des Staates. Der Familienverband setzt sich für den umfassenden Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Ende des Lebens ein und fordert flankierende Maßnahmen zur Fristenregelung wie
• „Kind als Schaden“ – Judikatur beenden
• eugenische Indikation abschaffen
• flächendeckendes Netz an Beratungsstellen sicherstellen
• Familienhärteausgleichsfonds reformieren, damit auch Schwangere rasch eine Unterstützung aus diesem Fonds erhalten können
• Ärztinnen/Ärzte verpflichten, nicht nur medizinisch aufzuklären, sondern auch auf psychosoziale Beratungsstellen hinzuweisen
• eine mindestens dreitägige Überlegungsfrist zwischen ärztlicher Beratung und Abtreibung schaffen
• im Mutter-Kind-Pass auf psychosoziale Schwangerenberatungsstellen hinweisen
• im Falle einer Abtreibung soll diese nicht von der beratenden Ärztin/dem beratenden Arzt durchgeführt werden
• vielfältige Unterstützungen für Eltern von Kindern mit Behinderung anbieten
• Statistik und Motivforschung zu Schwangerschaftsabbrüchen durchführen, um gezielter Beratungsangebote und konkrete Maßnahmen ausbauen zu können.
Um in Würde alt werden zu können, müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ein aktives, erfülltes und selbstbestimmtes Leben auch im letzten Lebensabschnitt garantieren.
Dazu gehören u.a.:
• der Ausbau der mobilen Hilfs- und Pflegedienste
• der stationäre, ambulante und mobile Ausbau der Palliativmedizin und
• der Ausbau des stationären und mobilen Hospizwesens.
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen erweitern
Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge Schwangerer und Kleinkinder; eine Untersuchung der Mutter beim Zahnarzt ist aber nicht vorgesehen. Dabei wird die Basis für gesunde Zähne bereits vor der Geburt gelegt: Je gesünder Zähne und Zahnfleisch der Mutter sind, desto besser für das Kind. Wir fordern daher, eine verpflichtende Untersuchung durch einen Zahnarzt sowie eine Mundhygiene in den Mutter-Kind-Pass aufzunehmen.
Frühe Hilfen ausbauen
Eine sichere Bindung zwischen Eltern und Kind legt den Grundstein für ein gutes Aufwachsen. Werdende Eltern und Familien mit Kleinkindern aus sozial schwerst belastenden Verhältnissen müssen so früh wie möglich und umfassend bei der Aufgabe, ihre Kinder gut und zuverlässig zu versorgen, unterstützt werden. Daher ist das Angebot an „Frühen Hilfen“ auszubauen und flächendeckend für alle Familien zur Verfügung zu stellen.
Begleitkostenregelung für Kinder im Krankenhaus verbessern
Krankenhausaufenthalte stellen für Kinder eine Ausnahmesituation dar. Die Anwesenheit eines Elternteils oder einer vertrauten Person vermittelt den Kindern Nähe und Geborgenheit und beeinflusst den Heilungsverlauf positiv. Wann für die Eltern, die ihre Kinder im Krankenhaus begleiten, Kosten anfallen, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Der Katholische Familienverband fordert daher eine bundesweit einheitliche kostenfreie Begleitung für Kinder bis zum 6. Lebensjahr; für chronisch kranke und erheblich behinderte Kinder bis zum 14. Lebensjahr.
Gesundheitsversorgung für Kinder garantieren
Lange Wartezeiten in Kinderambulanzen, zu wenige Kinderärzte mit Kassenverträgen, fehlende Betten und Therapieplätze in der Kinderpsychiatrie – um eine umfassende medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen zu können, fordert der Katholische Familienverband
- Ausbauoffensive für Kinderärzte/innen mit Kassenvertrag und bessere Vertragsbedingungen
- Ausbau der Anlauf- und Kassenstellen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in allen Bundesländern
- ausreichend Betten für die Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Einführung eines elektronischen Impfregisters
- mehr Kompetenzen für die Schulärzte/innen und Übernahme der Kosten durch die Sozialversicherung
- Informationsoffensive über Wirkung und Nebenwirkungen von Impfungen
Straßenverkehrsordnung auf Kinderverträglichkeit prüfen
Wenn sich die Gefahren für Kinder durch Maßnahmen im Straßenverkehr signifikant erhöhen, sollten diese Aspekte berücksichtigt und in die Diskussion und Entscheidungsfindung miteinfließen, und neue Kfz-Vorschriften auf ihre Kinderverträglichkeit geprüft werden.