Das Gesamtvolumen dieses Maßnahmenpakets beträgt für den Zeitraum 2022 bis 2026 rd. 28,6 Mrd. Euro. Davon entfallen 6,8 Mrd. Euro auf kurzfristig wirkende Maßnahmen, die überwiegend im Jahr 2022 zu einer Entlastung führen.
Kurzfristige Maßnahmen
180 Euro Sonderzahlung zur Familienbeihilfe
Im August 2022 wird die Familienbeihilfe für jedes Kind einmalig um 180 Euro erhöht.
Erhöhung des Familienbonus Plus wird vorgezogen
Der Familienbonus Plus wird heuer schon in der vollen Höhe von bis zu 2.000 Euro gewährt. Ursprünglich sollte er heuer von 1.500 Euro auf bis zu 1.750 Euro und ab dem Jahr 2023 auf bis zu 2.000 Euro erhöht werden. Für Kinder ab 18 Jahren wird er von 500 Euro auf 650 erhöht. Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag und wird jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, gewährt.
Kindermehrbetrag wird erhöht und vorgezogen
Der Kindermehrbetrag für Familien mit geringem Einkommen wird ab dem Jahr 2022 dauerhaft von 250 Euro auf 550 Euro pro Kind angehoben. Bisher waren 350 Euro im Jahr 2022 und 450 Euro ab 2023 vorgesehen. Damit beträgt die Erhöhung 200 EUR pro Kind im Jahr 2022 und 100 EUR im Jahr 2023
Einmalige Erhöhung des Klimabonus auf 250 Euro
Der regionale Klimabonus wird für das Jahr 2022 einmalig auf 250 Euro pro Person erhöht und wird im Oktober ausbezahlt. Personen unter 18 Jahren erhalten mit 125 Euro erhalten den halben Bonus. Ab 2023 gilt die ursprüngliche Regelung, die einen pauschalen Sockelbetrag und einen sogenannten Regionalausgleich in Abhängigkeit vom Hauptwohnsitz vor. Damit beträgt der Klimabonus zwischen 100 und 200 Euro/Person; für Personen unter 18 Jahren gibt es die Hälfte.
250 Euro Anti-Teuerungsbonus
Zur Abfederung der Preissteigerungen des Jahres 2022 erhalten Bezieher/innen des regionalen Klimabonus zusätzlich 250 Euro Anti-Teuerungsbonus, der gemeinsam mit dem Klimabonus im Oktober ausbezahlt wird. Für Personen unter 18 Jahren gibt es 125 Euro.
300 Euro Einmalzahlung für Studierende
Etwa 48.000 Studierende, die im Juni 2022 eine Studienbeihilfe, ein Studienabschluss-Stipendium, ein Mobilitätsstipendium oder eine Studienunterstützung zur Finanzierung eines Fernstudiums beziehen, erhalten eine Einmalzahlung von 300 Euro.
Langfristige Entlastungen
Valorisierung der Familienleistungen
Ab 1.1.2023 werden Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus valorisiert. Die Valorisierung passiert inflationsangepasst.
Die Familienbeihilfe beträgt ohne Alters- und Geschwisterzuschlag 114 Euro/Kind/Monat. Die letzte Erhöhung erfolgte mit 1.1. 2018; sie betrug 1,8%.
Der Kinderabsetzbetrag beträgt seit 1.1.2009 unverändert 58,40 Euro/Kind/Monat und wurde damit seit 13 Jahren nicht erhöht. Er wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.
Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wurde 2002 eingeführt und beträgt seit damals unverändert 436 Euro/Kind/Monat.
Familienzeitbonus
Der Familienzeitbonus – eingeführt mit 1. März 2017 – beträgt 700 Euro. Anspruchsberechtigt sind erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und dafür ihre Erwerbstätigkeit für einen Monat unterbrechen.
Andere Maßnahmen
Einnahmensentfall für den FLAF (Familienlastenausgleichsfonds)
Ab 1.1.2023 soll der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um 0,2 %-Punkte auf 3,7 % gesenkt. Das bedeutet für den FLAF und damit für den Bund Mindereinnahmen von ca. 310 Mio. EUR pro Jahr. Der FLAF ist aktuell mit ca. sieben Milliarden Euro dotiert; es werden daraus u. a. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Pensionsbeiträge für die Kindererziehungszeiten oder die Schulbücher bezahlt.