Kindergeldkonto: Verstecktes Sparpaket für Familien
„Die bisherige Möglichkeit bis zu drei Jahre Kinderbetreuungsgeld (KBG) zu beziehen gibt es nicht mehr“, kritisiert Trendl. Dabei ist das die mit Abstand beliebteste Variante. Im Jänner entfielen 60 Prozent aller KBG-Bezieher auf die Langvariante. Mit 1. März kann ein Elternteil nur mehr 28 statt 30 Monate KBG beziehen. Teilen sich die Eltern die Kinderbetreuung auf, ist eine maximale Bezugsdauer von 35 Monaten möglich. Ebenfalls zu den Verlierern zählen Alleinerziehende – sie können den Partnerschaftsbonus von 1.000 Euro, den es bei annähernd gleicher Aufteilung der Kinderbetreuung gibt, nicht in Anspruch nehmen. Auch für Mehrkindfamilien wird es oft schwierig sein, diesen Partnerschaftsbonus in Anspruch zu nehmen.
Zu den Gewinnern zählen Eltern, die sich den KBG-Bezug teilen können und dafür 1.000 Euro Partnerschaftsbonus erhalten; erwerbstätige Väter mit familienfreundlichen Arbeitgebern, weil sie einen Papamonat in Anspruch nehmen können und dafür 700 Euro erhalten sowie Eltern, die kürzer als zwei Jahre KBG beziehen. Im Jänner waren das knapp 10 Prozent der Bezieher/innen. „Zwischen 236 Euro und 2.441 Euro mehr Geld bekommen Eltern, die sich für eine kurze Bezugsdauer entscheiden und sich die Betreuung partnerschaftlich teilen können“, so Familienverbandspräsident Trendl. Dafür hat man im Gegenzug auf eine Wertanpassung verzichtet: Das KBG ist seit seiner Einführung 2002 gleich hoch; es wurde nie wertangepasst. „2002 betrug das KBG 15.925 Euro. Wäre dieser Betrag in den letzten 15 Jahren – so wie Pensionen oder Parteienförderungen – indexiert und jährlich um die Inflation erhöht worden, müsste er heute um satte 4.000 Euro pro Kind höher sein“, rechnet Trendl vor. „Diese Reform wäre eine Gelegenheit gewesen, eine jährliche Wertanpassung des KBG festzuschreiben“, so der Familienverbandspräsident. Konnte man bei der Einführung 2002 um einen Monat Kinderbetreuungsgeld noch immerhin 46 Packungen Windeln kaufen, bekam man 2016 um das gleiche Geld nur mehr 39 Packungen! Das neue Kindergeldkonto ist für Trendl daher „ein verstecktes Familiensparpaket.“
Eine weitere verpasste Gelegenheit ist die fehlende Entschärfung der „Wochengeldfalle“: Voraussetzung für das Wochengeld ist eine Pflicht-Krankenversicherung. Wird nur kurz KBG bezogen, die Mutter betreut dann ohne KBG-Bezug die Kinder weiter und wird wieder schwanger, hat sie keinen Anspruch auf Wochengeld, weil sie „nur“ beim (Ehe)partner mitversichert ist. „Darauf haben wir mehrmals hingewiesen und appelliert, diese Wochengeldfalle mit der Reform zu entschärfen – dies ist leider nicht geschehen“.
Trendls abschließende Einschätzung des Kindergeldkontos: „Die mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes verfolgte Intention Kinderbetreuung finanziell abzugelten, ist mit der Reform zugunsten arbeitsmarkt- und frauenpolitischer Steuerungsmaßnahmen in den Hintergrund gerückt. Neben der verpassten Wertanpassung gibt es für drei von vier Kindern, die nach dem 1. März geboren werden, weniger Geld. Positiv steigen Eltern aus, die nur kurz KBG beziehen und sich dies partnerschaftlich teilen. Der fehlende Rechtsanspruch beim Papamonat setzt familienfreundliche Arbeitgeber voraus, der Partnerschaftsbonus geht auf Kosten anderer Beziehergruppen, weil die Reform kostenneutral erfolgen musste.“
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