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Inhalt:

Corona Familienhärtefonds

 

Voraussetzungen

● Mit Stichtag 28. Februar 2020 muss der Antragsteller/die Antragstellerin  erwerbstätig gewesen sein und für zumindest ein Kind, das im Haushalt wohnt, Familienbeihilfe bezogen haben.

● Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden -vgl. Punkt Einkommensgrenzen.

● Die Familie muss ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

● Mindestens ein Elternteil war vor dem 28. Februar berufstätig und wurde wegen Corona arbeitslos oder in Kurzarbeit geschickt.

● Ist der Elternteil selbständig, muss Anspruch aus dem Härtefallfonds der Wirtschaftskammer bestehen.

Um anspruchsberechtigt zu sein, darf das Nettoeinkommen während der Krise die folgenden Einkommensgrenzen Einkommensgrenzen (Beträge netto) nicht überschreiten:

 

Einelternhaushalt plus Kind                                       1.600 Euro

Einelternhaushalt plus zwei Kinder                          2.000 Euro

Einelternhaushalt und mehr Kinder                         2.800 Euro

Paar plus ein Kind                                                        2.400 Euro

Paar plus zwei Kinder                                                  2.800 Euro

Paar plus mehr Kinder                                                3.600 Euro

 

Höhe der Zuwendung

Die genaue Höhe wird über einen Familienfaktor errechnet; er ist abhängig von der Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen und wir wie folgt errechnet: 1 für den Antragstellen, 0,6 für den zweiten Elternteil und Kinder zwischen 10 und 15 Jahren; 0,4 für Kinder unter zehn Jahren und 0,8 für Kinder über 15 Jahre. Dieser so errechnete Familienfaktor wird dann mit 300 multipliziert.

 

Beispiel:

Familie mit 2 Kindern:1 Kind unter 10 Jahren, 1 Kind zwischen 10 und 15 Jahren

Das Familiennettoeinkommen vor der Krise betrug Euro 3.000,00

während der Krise beträgt dieses Euro 2.500,00

 

Berechnung:

Faktor 2,6 (1+0,6+0,4+0,6)

Faktor mal 300 =780,00 (300 mal 2,6)

Ergibt: maximale Zuwendung für diese Familie beträgt Euro 500,00 und nicht Euro 780,00 weil das Familieneinkommen vor der Krise nicht überschritten werden darf.

 

Zusammengefasst ergeben sich somit 3 Grenzen:

  • Um anspruchsberechtigt zu sein, darf das Nettoeinkommen während der Krise die Einkommensgrenzen lt. Punkt 1.2 nicht übersteigen.
  • Das Nettoeinkommen während der Krise zuzüglich Zuwendung darf nicht höher sein als das Familiennettoeinkommen vor der Krise.
  • Die Zuwendung pro Monat und Familien beträgt max. Euro 1.200,00

 

Dauer der Zuwendung und Auszahlung

Die Zuwendung wird für die Dauer der Einkommensminderung infolge der Corona-Krise, höchstens jedoch für drei Monate gewährt, sofern der Gesamtbetrag Euro 50,00 übersteigt. Das vorherige Einkommen darf nicht überschritten werden.

 

Die Zuwendung ist eine Einmalzahlung; damit wird der Betrag für alle drei Monate auf einmal ausbezahlt; es wird kein Verwendungsnachweis verlangt.

 

Antragstellung und Unterlagen

Die Antragstellung ist nur einmal möglich. Ausnahme: Der erste Antrag wurde abgelehnt und die Voraussetzungen haben sich geändert.

Beantragt wird beim Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend per E-Mail an:

corona-hilfe@bmafj.gv.at

 

Der Antrag muss Folgendes enthalten

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Download: www.bmafj.gv.at)
  • Kopie der Bankkarte als Nachweis der Bankverbindung
  • Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28.02.2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder eine Kopie der Sozialpartnervereinbarung (bzw. Beleg über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts/ Bestätigung des Dienstgebers über die Kurzarbeit/ Kurzarbeitsvereinbarung mit dem Dienstgeber)
  • Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung
  • allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)

Einreichfrist

 

Die Einreichfrist wurde bis März 2021 verlängert.

 

Weitere Informationen

 

Die detaillierten Informationen dazu – Antragsformular, Informationsblatt und Richtlinien – gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend: www.bmafj.gv.at

 

Richtlinien

Antrag

Information

FAQ

 

Kostenloses Corona-Info-Service des Katholischen Familienverbandes

Eltern und Familien leisten in dieser Ausnahmesituation Außergewöhnliches. Unser Service für Familien daher: Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen: Wenden Sie sich an unsere Service-Adresse: coronafamilienhilfe@familie.at; wir beantworten Ihre Fragen und Anliegen.

 

 

Fakten und Zahlen zum Corona-Familienhärtefonds

Vom 15. April bis Anfang November wurden 122.376 Anträge gestellt und an rund 67.000 Familien ca. 88 Millionen Euro ausbezahlt. Die durchschnittliche Zuwendung betrug ca. 1.300 Euro. 20.126 Anträge wurden negativ entschieden. Gründe dafür waren hauptsächlich die Überschreitung der Einkommensgrenze, der fehlende Anspruch auf Familienbeihilfe oder kein Einkommensverlust. 24.995 Anträge waren unvollständig. Alle Antragstellenden wurden kontaktiert und um Nachreichung der Unterlagen ersucht.


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